Kinderbetreuungsgeld
NEU: ab 1. Jänner 2010!
Ab 1. Jänner 2010 können Eltern aus fünf Varianten des Kindergeldes wählen: Zur Auswahl stehen insgesamt vier Pauschalvarianten und das einkommensabhängige Kindergeld!
Die neue Form des Kindergeldes kann dann für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 oder später geboren sind, beantragt werden.
Flexibilisiert wird die Zuverdienstgrenze, die künftig auch über 16.200 Euro pro Jahr liegen kann, wenn der Elternteil vorher über ein hohes Einkommen verfügt hat.
Alleinerziehende können das Kindergeld zwei Monate länger beziehen, wenn sie in einer sozialen Notlage sind. D.h. das Monatseinkommen unter 1.200 Euro liegt und ein Unterhaltsverfahren gegen die/den PartnerIn läuft. (Weiters ist eine Verlängerung des Bezuges etwa dann möglich, wenn der zweite Elternteil im Gefängnis sitzt oder schwer erkrankt ist.)

